Versehen mit den heiligen Tröstungen der Kirche - So oder ähnlich war und ist manchmal noch in Todesanzeigen zu lesen, früher häufiger als heute, in katholischen Regionen öfter als in Diasporagebieten. Diese Formel ist der Endpunkt eines Sakramentenverständnisses, wie es falscher nicht sein kann. Und genauso falsch war die Praxis dieses Sakramentes: das Sakrament wurde kurz vor Eintritt des Todes - manchmal sogar erst nach Eintritt des Todes - gespendet. Letzte Ölung war der Ausdruck für das Sterbesakrament, der Priester wurde im Bewusstsein der Menschen zum Todesboten, das Sakrament zur Eintrittskarte für den Himmel.
All das widerspricht dem Sinn des Sakramentes der Krankensalbung. Die Krankensalbung will etwas ganz anderes und es wäre gut, wenn unsere Sprache, unser Handeln und unser Verstehen in Bezug auf dieses Sakrament eine radikale Änderung erfahren würde, damit die Krankensalbung aus seinem Schattendasein wieder herauskäme.
Die Krankensalbung will eine Stärkung in der Situation Krankheit, des Alters und der Schwäche und die Bitte um physische Heilung vermitteln. Schon im Alten Testament war die Salbung mit Öl und Balsam ein Mittel zur Wundbehandlung. Krankheiten wurden als Strafe Gottes für menschliches Fehlverhalten gedeutet, Gott als der alleinige Herr über Krankheit und Heilung angesehen.
Für Jesus war die Krankheit eine der wichtigen Lebenssituationen, in denen Gottes Zuwendung zum erlösungsbedürftigen Menschen deutlich sichtbar wird. Krankheit ist für ihn eine Unheilsituation, die zu bewältigen und zu überwinden ist.
Die Jünger werden schon vor Ostern von Jesus ausdrücklich mit dem Auftrag der Verkündigung der frohen Botschaft und zur Heilung der Kranken ausgesandt (Mt 10,1). Auch wenn sie nicht häufig erwähnt sind: Heilgesten wie Handauflegung und Salbung mit Öl in Weiterführung der alttestamentlichen und auch außerbiblischen medizinisch-therapeutischen Tradition haben von Anfang an zur Praxis der Urkirche gehört. Die klassische Stelle dazu ist im Jakobusbrief zu finden, einem um das Jahr 100 entstandenen Teil des Neuen Testamentes: Ist einer von Euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben. Darum bekennt einander Eure Sünden, betet füreinander, damit Ihr geheilt werdet. (Jak 5, 14-16a).
Älteste im Jakobusbrief heißt kirchliche Amtsträger. Die bisher rein therapeutische Salbung erhält eine religiös-geistliche Dimension. Im Namen des Herrn bedeutet nicht unbedingt im Auftrag des Herrn, sondern es ist vielmehr ein Herabrufen der wirkmächtigen Gegenwart Jesu Christi. Die Rettung wird nicht nur auf die künftige Auferstehung der Toten bezogen, sondern die körperliche Gesundung darf mitgedacht werden, denn das Heil Jesu ist allumfassend. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Verbindung Sündenvergebung - Heilung, wie sie Jesus oftmals gesetzt hat (z.B. Heilung des Gelähmten Mk 2,1-12), auch in der Situation der Salbung eines Kranken zum Tragen kommt.
Im Glauben an die Gegenwart Jesu in seiner Kirche und im Wissen um seine Vollmacht ist die Kirche also von Anfang an auch am Heil der Menschen in der Unheilssituation Krankheit interessiert.
Aus nur wenigen Zeugnissen in den folgenden Jahrhunderten lässt sich folgendes deutlich herauslesen: Die Salbung soll in Situationen der Krankheit, der Schmerzen und der Schwäche helfen. Empfänger der Salbung sind alle Kranken, wobei Krankheit sehr weit zu fassen ist: vom Kopfschmerz bis zu psychischen Krankheiten oder auch körperlichen Behinderungen. Spender der Salbung können alle sein, nicht nur die kirchlichen Amtsträger, sondern auch Laien, ja, sogar der Kranke selbst. Die seelische Stärkung steht im Vordergrund - von Vorbereitung auf einen guten Tod ist keine Spur zu erkennen! Die Spendung der Salbung durch Laien war dadurch möglich; da das eigentliche sakramentale Geschehen zunächst in der Weihe des Öls durch den Bischof gesehen wurde (vgl. die Kommunionausteilung durch den Kommunionhelfer). Erst als im 9. Jahrhundert der Salbung selbst der sakramentale Charakter zuerkannt wurde, wurde die Salbung durch Laien untersagt.
In dieser Zeit kam es auch dann zur entscheidenden Wende, die der Krankensalbung den Weg in eine Sackgasse wies: die Verbindung der Krankensalbung mit der Beichte von Sterbenden und mit der Wegzehrung. So wurde die Krankensalbung zum Sterbesakrament mit der Vergebung der Sünden und Sündenstrafen, sie wurde zur Vorbereitung für den Gang vor das Gericht Gottes. Der Gedanke der Heilung von Krankheit verschwand, nur noch der Gedanke an das ewige Heil blieb bestehen.
Jegliche theologische Abhandlung über die letzte Ölung - so hieß das Sakrament dann auch offiziell - reflektierte diese Praxis, aber veränderte sie nicht. Nach ersten zaghaften, aber erfolglosen Versuchen des Trienter Konzils kam die theoretische Wende erst mit dem Vaticanum II. Es spricht wieder von der Krankensalbung zur Aufrichtung und Rettung der Kranken (Begriffe aus dem Jakobusbrief). Die Liturgiereform gab dem Sakrament eine neue Ordnung, einen neuen Ablauf des Ritus. Die Handauflegung kommt wieder ganz neu hinzu, die Zahl der Salbungen wird von sieben (die fünf Sinne, dazu die Füße ) auf zwei (Stirn und Hände) reduziert und die Salbungsformel vollkommen verändert: statt Durch die heilige Salbung und durch sein gütiges Erbarmen verzeihe Dir der Herr, was Du gesündigt hast durch das Gesicht, ... die Ohren, ... die Nase, ... den Mund, ... die Hände, ... die Füße, ... die Lust wird jetzt gesprochen: Durchdiese heilige Salbung helfe Dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe Dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der Dich von Sünden befreit, rette Dich, in seiner Gnade richte er Dich auf. Die Sündenvergebung ist hier einfacher formuliert und neben den Worten retten und aufrichten kommt die Gnade des Heiligen Geistes wieder ins Spiel.
Fortsetzung folgt dots