Am 16. / 17.03.2024 haben die drei Pfarrgemeinden der Pfarrgruppe Steinheim / Klein-Auheim erstmals einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat gewählt. Dieser gemeinsame Pfarrgemeinderat setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Pfarrgemeinden sowie den Hauptamtlichen zusammen. Darüber hinaus, nehmen auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte sowie die Leiterinnen der Kindertagesstätten an unseren Sitzungen teil.
Aber was macht überhaupt ein Pfarrgemeinderat und wofür ist dieser eigentlich gut? Ein kurzer Blick in die Statuten der Diözese Mainz geben hierzu Auskunft:
Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrags der Kirche. Er hat das Recht und die Pflicht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen. Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde mitbeteiligt, unbeschadet der Pflichten und Rechte der Träger des Priesteramtes und ihrer Letztverantwortlichkeit als Hirten der Gemeinde.
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, sich über die Angelegenheiten der Gemeinde zu informieren, gemeinsam darüber zu beraten und gemeinsame Beschlüsse zu fassen.
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind wir auch auf Anregungen und Vorschläge aus der Gemeinde angewiesen.
Sprechen Sie uns bitte an!!!
Gewählte Mitglieder des Pfarrgemeinderates
(in alphabetischer Reihenfolge)
- Abrami, Marcello
- Bak, Jan
- Eckrich, Martina
- Franz, Peter
- Herzog, Klaus
- Huth, Katrin
- Huwe, Alexandra
- Kaiser, Michael
- Maurer, Martina
- Semmler, Carolin
- Vogt, Holger B.
Darüber hinaus gehören auch die Leiterinnen der Kindertagesstätten mit Stimmrecht sowie die die stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte, jedoch mit Stimmrecht, mit zum Pfarrgemeinderat. Alle pastoralen Hauptamtlichen Mitarbeiter sind ebenfalls Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Der leitende Pfarrer ist zusätzlich Mitglied im Vorstand.