Die Sakramente (Teil 11 - Abschluss)
von Wolfram Schmidt
Die traditionelle kirchliche Ehelehre war bestimmt durch ein objektivistisch-institutionelles Eheverständnis (Ehe als Übertragung und Annahme des dauerhaften und ausschließlichen Rechtes auf den Körper des anderen zur Zeugung von Nachkommen). Erste Ansätze einer neuen Ehelehre versuchte das Vaticanum II. (Ehe als personaler, freier Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen als Gemeinschaft des Lebens und der Liebe). Entscheidend ist nun die Dreiheit von personaler Gemeinschaft, sozialer Gemeinschaft und natürlicher Gemeinschaft, das heißt: Ehe als Gemeinschaft, in der das eigene Person-sein mit all seinen Dimensionen verwirklicht und gelebt werden kann, in der Mann und Frau ihren Platz in der Gesellschaft finden und in der ihre natürliche Hinordnung auf das andere Geschlecht mit all seinen Elementen Platz hat.
Vor allem an der Ehe wird die Unterschiedlichkeit in Zeichen und Vollzug der Sakramente deutlich. Bei der Ehe gibt es nicht nur die innere Ausrichtung und Verpflichtung auf ein Gegenüber, sondern die gesamte Wirklichkeit des Ehesakramentes ist ein Geschehen zwischen zwei Personen. Das äußere Zeichen des Sakramentes ist die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Beide spenden und empfangen zugleich das Sakrament und zwar nicht nur am Anfang mit ihrem Ja-Wort zueinander, sondern jeden Tag aufs Neue durch ihre Lebensgemeinschaft.
Schon im Alten Testament wurde die Ehe zwischen Mann und Frau auch als Bild für Gottes Verhältnis zu seinem Volk gebraucht. Der Bund Gottes, in dem er das Heil für die Menschen will, seine Zuneigung kommt dann bei uns Menschen an, wenn wir in Glaube und Liebe unsere Antwort geben, unser Ja zu ihm sprechen. Der Mensch ist von der Schöpfung her so verfasst, dass er immer ein Gegenüber braucht, um erst richtig er selbst zu werden. Dabei geht es zunächst um das Gegenüber Mann - Frau, dann aber auch um das Gegenüber Gott - Mensch. Im menschlichen Bund Mann - Frau in der Ehe spiegelt sich deutlich der Bund Gott - Mensch wider. In der Ehe zeigt und realisiert sich der Bund Gottes mit den Menschen.
Nun erfährt der Mensch aber auch, dass es Brüche in seiner Existenz gibt. Der Bruch des Bundes mit Gott wird am deutlichsten im möglichen Bruch der menschlichen Lebensgemeinschaft, da die Auflehnung gegen Gott, die Sünde auch im Zentrum des menschlichen Selbstvollzugs, der Geschlechtlichkeit, erfahrbar wird.
Jesus erneuert nun den ursprünglichen Zustand, indem er auf ihn zurückgreift, ihn den Menschen wieder ins Bewusstsein holt und alle jüdische Scheidungskasuistik beiseite lässt. In der anbrechenden Gottesherrschaft wird die Ehe wieder zu einem unwiderruflichen Zeichen der Treue Gottes.
Gleichzeitig greift schon Paulus das Bild des Ehebundes zwischen Gott und Israel auf und setzt es nun auf das Bild des Bundes zwischen Jesus Christus und der Kirche um. Die eheliche Liebe zwischen Mann und Frau ist ein realisierendes Zeichen der Liebe Gottes, die unüberbietbar in Jesus Christus gezeigt ist. So wird die Ehe zu einem besonderen Ort christlicher Bewährung.
Erst spät muss sich die Kirche neben den pastoralen Gesichtspunkten auch um juristische Aspekte kümmern (11. bis 13. Jahrhundert). Auch die Bewertung der Ehe als Sakrament erfolgt recht spät (Konzil von Lyon 1274).
Durch viele, immer mehr aufkommende juristische Aspekte erschien die Ehe mehr und mehr nur noch als sakramentaler Vertrag. Dazu kam oft noch eine Abwertung der Ehe im Vergleich mit der Ehelosigkeit der Kirchenmänner. So nannte Luther die Ehe „ein rein weltlich Ding“. Dabei hatte er mehr die äußeren, juristischen Vollzüge im Sinn. Die Ehe blieb auch für ihn ein Werk und Gebot in Gottes Schöpfungsordnung. Allerdings: Luther sah in der Ehe kein Mittel der Erlösungsordnung. Damit griff er die Sakramentalität der Ehe an. In der Verteidigung gegen diese Position wurde mehr und mehr die Sakramentalität der Ehe auf den Moment der Eheschließung und weg vom gesamten Leben verengt.
Doch die Sakramentalität beschränkt sich nicht nur auf den Eheabschluss. Sobald zwei, durch ihre Taufe vom Geist Gottes ergriffene Menschen sich ehelich verbinden, ist ihre Verbindung von der Lebenswirklichkeit in Christus geprägt und bestimmt, die ihnen in der Taufe gegeben ist. Ihre Ehe ist sakramental. Als Ganzes ist sie ein sakramentaler Lebensvollzug der Kirche, denn sie ist eine kleine Gemeinschaft von Geheiligten, eine kleine Kirche. Im Alltag wird das Ja-Wort erfüllt. Wie jedes andere Sakrament verlangt auch die Ehe im täglichen Leben Glaubwürdigkeit.
Gleichzeitig ist die Ehe auch ein Zeichen der Hoffnung, die auf das Schon und das Noch nicht des Gottesreiches hinweist. Das Schon wird in der Zusicherung Gottes, in seiner Treue und Liebe im Rahmen des feierlichen Beginns der Ehe deutlich. In der Erkenntnis, dass die Ehe ein Unterwegssein mit Aufs und Abs ist, wird deutlich, dass sie Noch nicht die Vollendung ist. So kann sie die Ehepartner vor gegenseitiger Überforderung bewahren und auf Gottes Barmherzigkeit verweisen.
In der Treue Gottes zu den Menschen liegt auch der Grund für die Unauflöslichkeit des Ehebandes. Ehebruch ist nicht primär eine sexuelle Verfehlung, sondern vielmehr ein Bruch des Vertrauens und der Treue. Dies ist - in aller Kürze zusammengefasst - was Jesus in der Frage der Unauflöslichkeit der Ehe sagt. Aber schon bei Paulus und in der Gemeinde des Matthäus wurden erste Einschränkungen gemacht. Die Kirche hat von Anfang an - im Bewusstsein des Widerspruchs zum Anspruch Jesu - immer wieder versucht, Antworten auf die Dramen menschlicher Ehewirklichkeiten zu geben. Dennoch hat sie in lehramtlichen Aussagen immer wieder an der grundsätzlichen Unauflöslichkeit festgehalten. Ein Recht auf Ehescheidung gibt es in der Kirche nicht, wohl aber ein Recht auf Hilfestellungen in katastrophalen Lebenssituationen.
Nicht erst seit dem Hirtenbrief von 1993 hat unser ehemaliger Bischof Karl Lehmann Erwägungen angestellt, wie in der Praxis wiederverheiratet Geschiedene auch in das volle kirchlich-sakramentale Leben wieder eingegliedert werden können. Dabei betont er zunächst die grundsätzliche Unauflöslichkeit. Wichtig ist die Einsicht in eine etwaige Verantwortung beim Scheitern einer Ehe und der ernste Wille zur Wiedergutmachung. Kann die Beziehung von beiden Seiten aus nicht wiederhergestellt werden und hat sich eine neue partnerschaftliche Bindung bewährt, kann beim ausdrücklichen Wunsch der Partner eine Teilnahme am kirchlich-sakramentalen Leben gewährt werden, sofern kein Ärgernis in der Gemeinde entsteht.
Neu in den Fokus gerückt ist die Frage von Segnungen von Partnerschaften und - staatlich anerkannter - Ehen, die kirchlich nicht als solche betrachtet werden, insbesondere gleichgeschlechtlicher Paaren. Segnungen sollten jederzeit möglich sein, da der Segen Gottes, der Zuspruch Gottes jedem Menschen gilt, egal in welcher Situation, aus welchem Anlass, zu welchem Zweck ein solcher Segen angefragt wird. Aus oben angesprochenen Gründen (Ehe als Partnerschaft von Frau und Mann, Ehe als Ort der Zeugung und Erziehung von Nachkommen) ist die Sakramentalität einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft eher nicht realisierbar, beim Aspekt der Ehe als Hinordnung auf das beiderseitige Wohl wäre eine sakramentale Betrachtung denkbar. Noch stehen die theologischen Überlegungen zu diesem Fragenkomplex ganz am Anfang - wenn sie überhaupt schon angestellt wurden.
Nicht staatliche oder kirchliche Gesetze und Übereinkünfte garantieren das Gelingen einer christlichen Ehe, sondern einzig der Glaube an Jesus Christus und der Versuch konkreter Nachfolge. Das gilt nicht nur für den Vollzug des Ehesakramentes, sondern für den Vollzug aller sieben Sakramente.