• Totengedenken zu Allerseelen - Jahrgedächtnisse

  • von Pfarrer Wolfram Schmidt
    Wir wachsen in unsere Pfarrgruppe zusammen - langsam aber stetig. Damit verbunden ist, dass wir in den drei Gemeinden das eine oder andere anpassen, unterschiedlich Praktiken vereinheitlichen.
    Dabei tauchen allerdings immer wieder verschiedene kleine Problemchen und Fragen auf. So steht schon seit längerem die Frage im Raum: wann und wo und wie wird unseren Verstorbenen gedacht, vor allem, wenn der letzte Wohnort nicht mit dem Ort übereinstimmt, wo sie beigesetzt wurden?
    Im großen Dienstgespräch der Hauptamtlichen unserer Gemeinden haben wir uns deshalb auf folgendes einheitliches Vorgehen geeinigt:
    In den Allerseelenandachten werden die Verstorbenen der vergangenen 12 Monate sowohl an dem Ort genannt, an dem sie zuletzt gewohnt haben, als auch an dem Ort, wo sie beigesetzt wurden. Das heißt, wenn zum Beispiel jemand in Steinheim gewohnt und in Klein-Auheim beigesetzt wurde, dann wird sein/ihr Name in der Allerseelenandacht sowohl in Steinheim als auch in Klein-Auheim genannt werden.
    Zum Jahrgedächtnis wird allen Verstorbenen dort gedacht, wo sie gewohnt haben. Das heißt., wenn jemand in Klein-Auheim gewohnt hat, so wird ihr / sein Name zum Jahrestag des Todes im Gottesdienst in St. Peter und Paul genannt (unabhängig davon, wo sie / er beigesetzt wurde).

    News und Ankündigungen

  • Erstkommunion in Steinheim

  • von Inge Stöckel
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