Segnungen für Paare, die sich lieben
von Wolfram Schmidt
Die Thematik von Paaren, die sich lieben, sich aber aus unterschiedlichen Gründen das Sakrament der Ehe nicht spenden können und dürfen, beschäftigt die katholische Kirche schon seit längerem. Das gilt für nicht kirchlich verheiratete Paare, für geschieden und wiederverheiratete Paare und seit jüngerer Zeit für Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten. Alle diese Menschen gehören inzwischen zur Gesellschaft dazu, sie gehören selbstverständlich zu kirchlichen Gemeinden - und viele von ihnen wünschen sich für ihre Beziehung auch einen kirchlichen Segen.
Mit einer Erklärung (FS) vom 18.12.2023 hat die römische Behörde für die Glaubenslehre mit päpstlicher Zustimmung auch die weltkirchlichen Voraussetzungen verändert. In dieser Erklärung wird das bisherige strikte Nein zu Segnungen von Paaren, die das Ehesakrament nicht empfangen können, aufgehoben. So heißt es, dass Segnungen dazu ein, die Gegenwart Gottes in allen Ereignissen des Lebens zu erfassen. (FS 8) Die Bitte um einen Segen ist immer verbunden mit dem Dank und Lobpreis für Gottes Liebe, für seine Güte und Größe, für alles, was er uns schenkt, für Leben, Gaben und Erlösung. Gleichzeitig ist diese Anfrage um einen Segen verbunden mit der Bitte um Gottes Hilfe, seine Frohe Botschaft im Alltagsleben umzusetzen. Nicht zuletzt sind Segnungen Ausdruck des gelebten Glaubens eines einzelnen Menschen und der Gemeinschaft dieser Einzelnen, der Kirche. Segnungen vertiefen die Beziehung zwischen Gott und dem Menschen. So werden Segnungen zu einer pastoralen Ressource, die es zu nutzen gilt. (FS 23)
Verbunden mit dieser römischen Erklärung hat die gemeinsame Konferenz des Synodalen Weges in Deutschland am 4.4.2025 eine Handreichung für Seelsorger*innen veröffentlicht, die im Bistum Mainz im Mai 2025 in Kraft gesetzt wurde. Dies bedeutet, dass alle geweihten Amtsträger und alle Personen mit einer bischöflichen Gottesdienstbeauftragung (Gemeindereferentinnen, Beauftragte für WGF) Segnungen vornehmen dürfen. Das gilt gegenüber allen Menschen, die um einen Segen nachfragen. Diese Bitte um einen Segen bedarf keiner weiteren Voraussetzung, nur das Vertrauen in Gottes Beistand (vgl. FS 12 und 25). Von Gott gesegnet zu sein bedeutet, den Lebensweg - gleich wie er aussieht und gestaltet wird - unter Gottes liebendem Blick zu gehen.
Sollte ein Seelsorger/eine Seelsorgerin die persönliche Gewissensüberzeugung haben, eine solche Segnung nicht aussprechen zu können, so kann und soll er/sie die um den Segen Nachfragenden an andere Seelsorger weitervermitteln.
Die Segnungen von Paaren, die sich lieben, können und sollen sich durch größere Freiheit in der Gestaltung der Feier auszeichnen - deshalb wird es keine vorgegebenen Texte und Gebete geben. Die Segensfeiern sind selbstverständlich so zu gestalten, dass es zu keiner Verwechslung mit der Feier des Ehesakramentes kommen kann.
In unserer Pfarrgruppe sind Pfarrvikar Hermann Differenz, Gemeindereferentin Karola Emge-Kratz und Pfarradministrator Wolfram Schmidt selbstverständlich bereit, auf Nachfrage Segnungsfeiern mit Anfragenden vorzubereiten, zu gestalten und durchzuführen. In Absprache mit den Betroffenen kann auch eine Veröffentlichung der Segensfeier in der Gottesdienstübersicht des Pfarrblatts geschehen. Die anwesenden Pfarrgemeinderatsmitglieder der Sitzung am 03.07.2025 haben dieses Vorgehen der Hauptamtlichen in der Pfarrgruppe befürwortet.
Wenn Sie eine solche Segnung für sich wünschen, wenn Sie jemanden kennen, der eine solche Segnung wünscht - sprechen Sie uns an!