Ein Pfarradministrator ist mit der Seelsorge und Verwaltung einer Pfarrei oder mehrerer Pfarreien beauftragt, ohne zum Pfarrer - d.h. in der Regel unbefristet - ernannt worden zu sein. Er kann - im Gegensatz zum Pfarrer - jederzeit wieder versetzt werden oder sich ersetzen lassen. Er hat aber im Kirchenrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Pfarrer.